Trainingsangebote
Saisontraining – ganzjährig
Das ganze Jahr Training zu festen, monatlichen Preisen.
Die Preise gelten ab 29.4.24 pro Monat und Teilnehmer.
5 Monate Sommer- und 7 Monate Wintersaison.
Kein Training in den Schulferien NRW und an Feiertagen.
Zu den unten genannten Monatspreisen kommt einmalig
eine Ballpauschale in Höhe von 3,50 Euro pro Teilnehmer
und pro Saison hinzu.
|60 Min.|
Einzeltrain.
2er Gruppe
3er Gruppe
4er Gruppe
5er Gruppe
6er Gruppe
7er Gruppe
8er Gruppe
ab 6 Pers.
auf 2 Plätzen
pro Person
165,00 €
82,5,00 €
57,50 €
45,50 €
36,50 €
31,50 €
27,50 €
24,50 €
Das Wichtigste auf einen Blick
-
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Die Sommersaison 2024 startet am Montag, 29. April und endet am Sonntag, 29. September. Bei gutem Wetter gehen wir nach draussen.
Die Wintersaison 2024/2025 startet am Montag, 30 September und endet am Sonntag, 27. April 2025. In dieser Zeit nutzen wir unsere Tennishalle.
-
Im Sommer trainieren wir auf den wunderschönen Aussen-Anlage des TC RW Detmold. Bei Regen gehen wir in die Vereins eigene Halle, sofern genug Kapazität vorhanden ist. Im Winter trainieren wir überwiegend in der Halle des TC RW Detmold und SUS Pivitsheide. Es besteht auch die Möglichkeit in der Halle in Bad-Meinberg zu trainieren.
-
Erst-Teilnehmer im Sommer-Saisontraining müssen zum 1.5. des Jahres Mitglied werden und zahlen im ersten Jahr nur 50% des Mitgliedsbeitrages. Erst-Teilnehmer im Winter-Saisontraining müssen zum 1.10. des Jahres Mitglied werden und zahlen im Folgejahr nur 50% des Mitgliedsbeitrages. Das gilt auch für den Fall, daß im Folgejahr kein weiteres Saison-Training genommen wird.
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Die genannten Preise verstehen sich inkl. gültiger MwSt. und pro Monat und Teilnehmer. Die Abrechnung des Saisontrainings erfolgt wahlweise in einem Betrag am Anfang der Saison oder per SEPA-Lastschrifteinzug monatlich (5 Monate Sommer und 7 Monate Winter), auch in den Schulferien NRW. Im Winter sind zu den Trainingsgebühren Hallengebühren hinzuzurechnen. Diese werden vom TC RW Detmold direkt an die Trainingsteilnehmer abgerechnet. Gebühren anderer Hallen rechnen wir mit den Trainingsgebühren ab.
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Die Anmeldung für das Saisontraining erfolgt Saisonunabhängig und unbefristet. Ein Rücktritt von der Trainingsvereinbarung ist möglich bis zum 15.3. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Wintersaison (Ende April) und bis zum 15.8. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Sommer-saison (Ende September). Ein Rücktritt innerhalb der Saison ist nicht möglich.
Die Abrechnung des Saisontrainings erfolgt wahlweise in einem Betrag am Anfang der Saison oder per SEPA-Lastschrift monatlich, auch in den Schulferien NRW.
In den Schulferien NRW und an Feiertagen findet kein Saisontraining statt. An beweglichen Ferientagen findet Training statt. Trainingstage die auf einen Feiertag oder in die Schulferien fallen werden nicht berechnet.
Kursangebote werden in einem Betrag zu Kursbeginn in Rechnung gestellt.In jeder Trainingseinheit entfallen ca. 5 Min. auf die Platzpflege. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren (auch nicht teilweise) bei Verhinderung oder Verletzung des Teilnehmers. Es ist jedoch möglich, dass ein Ersatzspieler mit ähnlichem Spielniveau den Trainingsplatz übernimmt, darüber entscheidet der Trainer.
In der Sommersaison werden Regenstunden bei freier Kapazität in die Halle verlegt. Ist keine Halle frei, so wird das Training nachgeholt. Fängt es in der Stunde an zu regnen, so werden Stunden nachgeholt bei denen weniger als 30% der Trainingszeit absolviert wurden.
Es gibt vordefinierte Zeiträume für Nachholstunden, diese fallen entweder auf Feiertage oder in Ferienzeiten.
Die Tennisschule behält sich vor, ausgefallene Stunden gutzuschreiben, statt nachzuholen.
Bei Ausfall eines Trainers kann ein Ersatztrainer die Gruppe unterrichten.Es besteht kein Wahlrecht auf einen bestimmten Trainer.
Im Winter sind zu den Trainingsgebühren, bei Kindergeburtstagen und Feriencamps, Hallengebühren hinzuzurechnen. Die Halle wird auch in den Ferienzeiten gebucht.
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Ein Rücktritt von der Trainingsvereinbarung ist schriftlich möglich bis zum 15.3. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Wintersaison (Ende April) und bis zum 15.8. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Sommersaison (Ende September).
Trainingsangebote
Saisontraining – ganzjährig
Das ganze Jahr Training zu festen, monatlichen Preisen.
Die Preise gelten ab 29.4.24 pro Monat und Teilnehmer.
5 Monate Sommer- und 7 Monate Wintersaison.
Kein Training in den Schulferien und an Feiertagen.
Zu den unten genannten Monatspreisen kommt einmalig
eine Ballpauschale in Höhe von 3,50 Euro pro Teilnehmer
und pro Saison hinzu.
|60 Min.|
Einzeltrain.
2er Gruppe
3er Gruppe
4er Gruppe
5er Gruppe
6er Gruppe
7er Gruppe
8er Gruppe
ab 6 Pers.
auf 2 Plätzen
pro Person
165,00 €
82,5,00 €
57,50 €
45,50 €
36,50 €
31,50 €
27,50 €
24,50 €
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die Sommersaison 2024 startet am Montag, 29. April und endet am Sonntag, 29. September. Bei gutem Wetter gehen wir nach draussen.
Die Wintersaison 2024/2025 startet am Montag, 30 September und endet am Sonntag, 27. April 2025. In dieser Zeit nutzen wir unsere Tennishalle.
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Im Sommer trainieren wir auf den wunderschönen Aussen-Anlage des TC RW Detmold. Bei Regen gehen wir in die Vereins eigene Halle, sofern genug Kapazität vorhanden ist. Im Winter trainieren wir überwiegend in der Halle des TC RW Detmold und SUS Pivitsheide. Es besteht auch die Möglichkeit in der Halle in Bad-Meinberg zu trainieren.
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Erst-Teilnehmer im Sommer-Saisontraining müssen zum 1.5. des Jahres Mitglied werden und zahlen im ersten Jahr nur 50% des Mitgliedsbeitrages. Erst-Teilnehmer im Winter-Saisontraining müssen zum 1.10. des Jahres Mitglied werden und zahlen im Folgejahr nur 50% des Mitgliedsbeitrages. Das gilt auch für den Fall, daß im Folgejahr kein weiteres Saison-Training genommen wird.
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Die genannten Preise verstehen sich inkl. gültiger MwSt. und pro Monat und Teilnehmer. Die Abrechnung des Saisontrainings erfolgt wahlweise in einem Betrag am Anfang der Saison oder per SEPA-Lastschrifteinzug monatlich (5 Monate Sommer und 7 Monate Winter), auch in den Schulferien NRW. Im Winter sind zu den Trainingsgebühren Hallengebühren hinzuzurechnen. Diese werden vom TC RW Detmold direkt an die Trainingsteilnehmer abgerechnet. Gebühren anderer Hallen rechnen wir mit den Trainingsgebühren ab.
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Die Anmeldung für das Saisontraining erfolgt Saisonunabhängig und unbefristet. Ein Rücktritt von der Trainingsvereinbarung ist möglich bis zum 15.3. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Wintersaison (Ende April) und bis zum 15.8. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Sommer-saison (Ende September). Ein Rücktritt innerhalb der Saison ist nicht möglich.
Die Abrechnung des Saisontrainings erfolgt wahlweise in einem Betrag am Anfang der Saison oder per SEPA-Lastschrift monatlich, auch in den Schulferien NRW.
In den Schulferien NRW und an Feiertagen findet kein Saisontraining statt. An beweglichen Ferientagen findet Training statt. Trainingstage die auf einen Feiertag oder in die Schulferien fallen werden nicht berechnet.
Kursangebote werden in einem Betrag zu Kursbeginn in Rechnung gestellt.In jeder Trainingseinheit entfallen ca. 5 Min. auf die Platzpflege. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren (auch nicht teilweise) bei Verhinderung oder Verletzung des Teilnehmers. Es ist jedoch möglich, dass ein Ersatzspieler mit ähnlichem Spielniveau den Trainingsplatz übernimmt, darüber entscheidet der Trainer.
In der Sommersaison werden Regenstunden bei freier Kapazität in die Halle verlegt. Ist keine Halle frei, so wird das Training nachgeholt. Fängt es in der Stunde an zu regnen, so werden Stunden nachgeholt bei denen weniger als 30% der Trainingszeit absolviert wurden.
Es gibt vordefinierte Zeiträume für Nachholstunden, diese fallen entweder auf Feiertage oder in Ferienzeiten.
Die Tennisschule behält sich vor, ausgefallene Stunden gutzuschreiben, statt nachzuholen.
Bei Ausfall eines Trainers kann ein Ersatztrainer die Gruppe unterrichten.Es besteht kein Wahlrecht auf einen bestimmten Trainer.
Im Winter sind zu den Trainingsgebühren, bei Kindergeburtstagen und Feriencamps, Hallengebühren hinzuzurechnen. Die Halle wird auch in den Ferienzeiten gebucht.
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Ein Rücktritt von der Trainingsvereinbarung ist schriftlich möglich bis zum 15.3. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Wintersaison (Ende April) und bis zum 15.8. eines Jahres mit Beendigung zum Ende der Sommersaison (Ende September).